Finanzstrafrecht

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Strafrecht ist ein Bereich, mit dem man schneller in Berührung kommen kann, als man vielleicht denkt. Wichtig dabei ist immer: Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsberater! Denn: Unwissenheit und leider oftmals auch Unschuld schützt nicht vor Strafen.

Bei unseren Beratungsleistungen nimmt die Vertretung bei finanzstrafrechtlichen Problemen einen immer höheren Stellenwert ein. Finanzstrafrecht behandelt das Abgabenstrafrecht, also Steuer- und Zollstrafrecht. Oft dreht es sich dabei um abgabenstrafrechtliche Verfahren wegen Abgabenhinterziehung oder Schmuggel. Das Finanzstrafgesetz hat in derartigen Angelegenheiten immense Strafen vorgesehen.

Durch laufende Fortbildung halten wir unsere Kompetenz und die umfassenden juridischen Kenntnisse auf dem aktuellsten Stand, um Sie kompetent beraten und vertreten zu können. Wir kümmern uns um die gesamte Vorbereitung Ihres Finanzstrafverfahrens und vertreten Sie bei Bedarf bei den verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.